Kurzzeitpflege

Eigenanteil Kurzeitpflegesatz: 28,37 €/Tag für alle Pflegegrade 

Voraussetzungen für die Kurzzeitpflege:
Kurzzeitpflege kann bis zu 8 Wochen (56 Tage) im Jahr in Anspruch genommen werden. Die Pflegekassen bezuschussen die Kurzzeitpflege für alle Bedürftigen der Pflegegrade 2 - 5 bis zu 1.612,00 Euro. Unterbringung und Verpflegung sind vom Patienten selbst zu tragen (Eigenanteil). Unter den gleichen Bedingungen besteht bis zu 8 Wochen (56 Tagen) und 1.612,00 Euro im Jahr die Möglichkeit der Verhinderungspflege.

Zum Thema Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege beraten wir Sie gerne. Setzen Sie sich hierzu mit uns in Verbindung.
Sie erreichen uns unter 08531/135708-0
Unsere Bürozeiten: Montag - Freitag:         8:30 bis 12:30
                             Montag - Donnerstag: 13:30 bis 16:00 
                             Freitag Nachmittag geschlossen.
Termine außerhalb unserer Bürozeiten können jederzeit telefonisch vereinbart werden.

Verhinderungspflege

Eigenanteil Verhinderungspflegesatz: 28,37 € für alle Pflegegrade 

Voraussetzungen für die Verhinderungspflege:
Verhinderungspflege kann bis zu 8 Wochen (56 Tage) im Jahr in Anspruch genommen werden. Die Pflegekassen bezuschussen die Verhinderungspflege für alle Bedürftigen der Pflegegrade 2 - 5 mit bis zu 1.612,00 Euro. Unterbringung und Verpflegung sind vom Patienten selbst zu tragen (Eigenanteil). Vorrausetzungen für die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege ist der Nachweis einer mindestens einer halbjährigen häuslichen Pflege und Betreuung und eine eingetragene Pflegeperson. Unter den gleichen Bedingungen besteht bis zu 8 Wochen (56 Tagen) und 1.612,00 Euro im Jahr die Möglichkeit der Kurzzeitpflege.

Zum Thema Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege beraten wir Sie gerne.
Setzen Sie sich hierzu mit uns in Verbindung.
Sie erreichen uns unter 08531/135708-0
Unsere Bürozeiten: Montag - Freitag:          8:30 bis 12:30
                             Montag - Donnerstag: 13:30 bis 16:00 
                             Freitag Nachmittag geschlossen.
Termine außerhalb unserer Bürozeiten können jederzeit telefonisch vereinbart werden.